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Förderung von Investitionen mit Demonstrationscharakter zur Verminderung von Umweltbelastungen

| Fördermöglichkeiten im Bereich Hightech

Gerade bei der erstmaligen Überführung von Umweltschutzinnovationen aus der Phase der Forschung und Entwicklung in die praktische Anwendung bestehen im Vergleich zur Anwendung bereits bewährter Verfahren nicht zu vernachlässigende Kostennachteile sowie technische und wirtschaftliche Risiken. Das Umweltinnovationsprogramm greift diese Erkenntnisse konsequent auf und zielt auf die Zusammenführung von Innovationsstärkung und Umweltschutzpolitik auch bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ab. Das Programm soll zur Erreichung von Zielen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen insbesondere in den Bereichen Industrie, Innovation und Infrastruktur (Sustainable Development Goal 9 [SDG 9]), nachhaltiger Konsum und Produktion (SDG 12) und Klimaschutz (SDG 13) beitragen. 

Die Förderung wird ausschließlich auf den Teil des Investitionsvorhabens beschränkt, dem auf Grund fachlicher Prüfung Demonstrationscharakter beigemessen wird. Dazu können folgende Ausgaben gehören:

  • für maschinelle oder sonstige für die Realisierung des Vorhabens notwendige Investitionen einschließlich der Erweiterung oder Verbesserung von Anlagen oder Einrichtungen, die insbesondere aus technischer Sicht funktionaler Bestandteil des Demonstrationsvorhabens sind,

  • für bauliche Maßnahmen, deren Erfordernis ausschließlich durch das Vorhaben begründet ist,

  • im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme von Anlagen oder Einrichtungen, soweit es sich nichr um regelmäßig anfallende Betriebsausgaben handelt,

  • für Gutachten oder Messungen, sofern sie Voraussetzung für den Nachweis des Erfolgs des Vorhabens sind.

Vordrucke und Hinweise zur Antragstellung werden im Internet unter www.kfw.de/230 bereitgestellt.

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